Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen Niedax EBO Schweiz AGWehreyering 21, 3930 Visp.

Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschliesslich die
nachfolgenden Bedingungen, welche der Käufer mit einer Bestellung der zu liefernden Ware anerkennt.




I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Niedax geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Niedax unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Niedax in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Verkäufe an Verbraucher finden nicht statt.


In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Niedax zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.


Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


1. Gültigkeit der Offerte
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung freibleibend. Die von uns unterbreiteten Offerten sind ohne Widerruf gemäss den Angaben auf dem Angebot gültig. Aufträge, die nach dieser Frist erteilt werden, bedürfen unsererseits der besonderen Bestätigung.


2. Preise
Die Preise gelten ab Werk/Lager Visp zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und schliessen Verpackung und Versicherung sowie Speditionskosten nicht ein. Die Firma Niedax EBO Schweiz AG behält sich Preisanpassungen und Änderungen der Rabattsätze infolge der Marktverhältnisse vor. Mengenrabatte, Sonderkonditionen und Zusatzleistungen, wie anfällige Montagearbeiten usw., bedürfen einer besonderen Erwähnung.


3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen rein netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum zu zahlen. Andere Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart sein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, einen Verzugszins zu dem bei den Banken angewandten Zinsfuss für Kontokorrentkredite zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sowie bei der Erledigung von Aufträgen an uns unbekannte Abnehmer behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet.


4. Verpackung
Die zum Transport verwendeten Mulden, Gitter- und Europaletten sind Eigentum der Firma Niedax EBO Schweiz AG. Werden diese nicht retourniert oder zur Abholung angemeldet, werden diese nach den effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Niedax EBO Schweiz AG behält sich vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern.


5. Versand
Die Auswahl der Speditionen liegt im Ermessen des Lieferanten. Mit der Übergabe der Lieferung an einen Spediteur oder dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr auf den Empfänger über. Die Verpackungs- und Frachtkosten werden verrechnet. Da unsere Lieferungen auf Gefahr des Empfängers versendet werden, empfehlen wir, Schäden unverzüglich dem betreffenden Transportunternehmen zu melden. Sollten nicht anderweitige Abmachungen bestehen, wird der Transport bis zu einem Nettowarenwert von 1`500 CHF zu Lasten des Empfängers verrechnet.

Bei zeitlich gefestigten Anlieferzeiten auf Kundenwunsch werden zusätzlich CHF 80.- verrechnet. "Weitere Zuschläge können entstehen und müssen verrechnet werden. Leerfahrten (Ware kann z.B. beim Kunden nicht abgeladen werden oder eine Retoure nicht mitgenommen werden) werden zu den ordentlichen Transportkosten zusätzlich verrechnet. Weitere allfällige Sonderkosten für spezielle Dienstleistungen (Kranablad, LKW mit Kran, Stockwerkverpackung) müssen Situativ mit der Firma Niedax EBO Schweiz AG besprochen werden.


6. Bestellungsausführung
Bei Abrufbestellungen ist der Besteller verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Frist alles bestellte Material zu übernehmen. Die Annullierung oder Unterbrechung von Aufträgen durch den Besteller bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Widerruf von Bestellungen müssen uns die entstandenen Kosten vergütet werden.


7. Liefertermine
Wir liefern unsere Produkte in der Regel innerhalb von bis zu 2 Werktagen, soweit die Produkte verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart ist. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse behindert, die Niedax EBO Schweiz AG nicht beeinflussen kann, wie z.B. durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer dieser Behinderungen. Ausserdem kann Niedax EBO Schweiz AG ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.


8. Umtausch / Retouren
Umtausch und Rückgaben von Waren sind nur mit Meldung an die Niedax EBO Schweiz AG möglich. Bei Retouren von Standardmaterialien, die nicht auf eine Fehllieferung unsererseits zurückzuführen sind, erfolgt eine Vergütung erst ab einem Nettowarenwert von CHF 50.-. Für unsere Umtriebe und Aufwendungen belasten wir mindestens 20% des Nettowarenwerts. Der Transport geht zu Lasten des Absenders. Waren können ausschliesslich in der Originalverpackung zurückgenommen werden. Unangemeldete Rücksendungen werden nicht angenommen. Spezialausführungen und Sonderanfertigungen jeglicher Art können nicht zurückgenommen werden.


9. Werkzeuge
Für Spezialanfertigungen benötigte Werkzeuge werden anteilsmässig und nach Vereinbarung berechnet. Die Werkzeuge bleiben Eigentum der Niedax EBO Schweiz AG.


10. Technische Unterlagen
Technische Unterlagen bleiben Eigentum der Niedax EBO Schweiz AG und sind für den Eigenbedarf vorgesehen. Die angegebenen Gewichte, technische Daten sowie Masse der Abbildungen im Katalog sind angenähert. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.


11. Garantie
Für alle Waren die durch Niedax EBO Schweiz AG geliefert werden, besteht ab Lieferdatum resp. ab Beendigung der Dienstleistungserbringung eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten hinsichtlich Materials. Bei Rücksendung defekter Ware bitten wir den entsprechenden Lieferschein beizulegen. Nach Ablauf der Frist besteht keine Gewährleitungsverpflichtung mehr.


12. Reklamationen

Der Vertragspartner hat die Ware und Unterlagen unmittelbar nach Übernahme oder Empfang auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Mängel sind spätestens innert 8 Arbeitstagen nach Empfang schriftlich zu rügen. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Visp, Kanton Wallis. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.


14. Schutzrecht
Unsere Artikel sind im In- und Ausland weitgehend durch Patente geschützt. Verletzungen dieser Schutzrechte werden strafrechtlich verfolgt. Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben Eigentum der Niedax EBO Schweiz AG. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.